Rechtsprechung
   VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11461
VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16 (https://dejure.org/2017,11461)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30.03.2017 - 1 K 563/16 (https://dejure.org/2017,11461)
VG Cottbus, Entscheidung vom 30. März 2017 - 1 K 563/16 (https://dejure.org/2017,11461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Mittenwalde gegen seine Abwahl durch Bürgerentscheid

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde ist gültig

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

  • datev.de (Kurzinformation)

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde gültig

  • brandenburg.de (Kurzinformation)

    Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde Uwe Pfeiffer gültig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Die Rechtsprechung entnimmt dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), dem verfassungsmäßigen Recht von Wahlbewerbern und Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 und (für Wahlen auf Bundesebene) Art. 38 Abs. 1 GG, und dem bundes- und landesverfassungsrechtlichen Gebot der freien Wahl ein Neutralitätsgebot von Amtsträgern im Vorfeld von Wahlen, wobei nicht nur der eigentliche Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleiben, sondern der Wähler vielmehr auch die Möglichkeit haben muss, sein Urteil im Rahmen der Wahlvorbereitung in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung zu gewinnen und zu fällen (vgl. ausf. bereits Beschl. d. Kammer v. 31. Mai 2016 - VG 1 L 215/16 -, juris [zur Unzulässigkeit der Äußerungen eines Landrates in der "heißen Wahlkampfphase" vor einer Bürgermeisterwahl]; BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 26 ff. u. Rn. 40 ff. [zur Äußerungsbefugnis eines Mitglieds der Bundesregierung zur NPD in Thüringer Wahlkampf]; BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 45 ff., 68 ff. [Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der BReg. im Bundeswahlkampf 1976]; BVerfG, Urt. v. 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32 [Äußerungen von Unternehmern zu Lasten der SPD im Bundeswahlkampf 1983]); BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 30. März 1993 - 7 B 29/92 -, juris Rn. 3 und Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [jeweils zu Wahlempfehlungen von Bürgermeistern]).

    Die amtliche Wahlbeeinflussung ist deshalb grundsätzlich unzulässig, weil in ihrem Rahmen hoheitliche Autorität, die selbst demokratischer Legitimation bedarf, zur Beeinflussung der Wahl eingesetzt wird: Staatliche oder kommunale Organe unterliegen in der Wahlzeit einer besonderen Pflicht zur Neutralität, die es ihnen insbesondere verbietet, offen oder verdeckt Einfluss zu nehmen und sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit einzelnen Bewerbern zu identifizieren oder aber sie zu bekämpfen (BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 31 u. v. 02. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49/61 [Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Vorgriff auf den Bundeswahlkampf 1976]; BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 19. August 1988 -15 A 924/86 -, juris Rn. 62).

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Die Rechtsprechung entnimmt dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), dem verfassungsmäßigen Recht von Wahlbewerbern und Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 und (für Wahlen auf Bundesebene) Art. 38 Abs. 1 GG, und dem bundes- und landesverfassungsrechtlichen Gebot der freien Wahl ein Neutralitätsgebot von Amtsträgern im Vorfeld von Wahlen, wobei nicht nur der eigentliche Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleiben, sondern der Wähler vielmehr auch die Möglichkeit haben muss, sein Urteil im Rahmen der Wahlvorbereitung in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung zu gewinnen und zu fällen (vgl. ausf. bereits Beschl. d. Kammer v. 31. Mai 2016 - VG 1 L 215/16 -, juris [zur Unzulässigkeit der Äußerungen eines Landrates in der "heißen Wahlkampfphase" vor einer Bürgermeisterwahl]; BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 26 ff. u. Rn. 40 ff. [zur Äußerungsbefugnis eines Mitglieds der Bundesregierung zur NPD in Thüringer Wahlkampf]; BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 45 ff., 68 ff. [Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der BReg. im Bundeswahlkampf 1976]; BVerfG, Urt. v. 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32 [Äußerungen von Unternehmern zu Lasten der SPD im Bundeswahlkampf 1983]); BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 30. März 1993 - 7 B 29/92 -, juris Rn. 3 und Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [jeweils zu Wahlempfehlungen von Bürgermeistern]).

    Vielmehr lassen sich die für Wahlkämpfe entwickelten Beschränkungen der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Organe schon deshalb nicht ohne Weiteres auf Volksabstimmungen übertragen, weil sich die Beschränkungen nicht allein auf die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 22 Abs. 3 S. 1 LV stützen, sondern ebenso auf das Demokratieprinzip und das verfassungsmäßige Recht der Parteien auf Chancengleichheit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27. Januar 2017 - OVG 12 S 5/17 -, BA S. 4 im Anschluss an den Beschl. d. 4. Kammer v. 20. Dezember 2016 - VG 4 L 643/16 -, BA S. 5 [Auslegung von Unterschriftslisten einer Volksinitiative im Rathaus] und unter Verweis auf BVerfG, Beschl v. 02. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 43 ff.).

    Die amtliche Wahlbeeinflussung ist deshalb grundsätzlich unzulässig, weil in ihrem Rahmen hoheitliche Autorität, die selbst demokratischer Legitimation bedarf, zur Beeinflussung der Wahl eingesetzt wird: Staatliche oder kommunale Organe unterliegen in der Wahlzeit einer besonderen Pflicht zur Neutralität, die es ihnen insbesondere verbietet, offen oder verdeckt Einfluss zu nehmen und sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit einzelnen Bewerbern zu identifizieren oder aber sie zu bekämpfen (BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 31 u. v. 02. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49/61 [Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Vorgriff auf den Bundeswahlkampf 1976]; BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 19. August 1988 -15 A 924/86 -, juris Rn. 62).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 1 S 1748/96

    Meinungsäußerung von Ratsmitgliedern und Amtsleitern im Bürgermeisterwahlkampf

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 2266/91

    Unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 106/05

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Einwirkungen auf den Wähler wie Entlassungs- oder Ausschlussdrohungen privater Arbeitgeber oder von Vereinen sowie "Wahlmanöver" der im Wahlkampf stehenden Parteien oder einzelner Wahlbewerber einschließlich der Verbreitung von Täuschungen und Lügen sind daher grundsätzlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn sie sittlich zu missbilligen sein sollten (BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -, juris Rn. 25; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 40; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 49).

    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

  • VG Köln, 06.02.2012 - 4 K 241/10

    Aufhebung von Beschlüssen des Wahlprüfungsausschusses und des Rates zur Wahl des

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Einwirkungen auf den Wähler wie Entlassungs- oder Ausschlussdrohungen privater Arbeitgeber oder von Vereinen sowie "Wahlmanöver" der im Wahlkampf stehenden Parteien oder einzelner Wahlbewerber einschließlich der Verbreitung von Täuschungen und Lügen sind daher grundsätzlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn sie sittlich zu missbilligen sein sollten (BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - BVerwG 8 C 14.02 -, juris Rn. 25; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 40; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 49).

    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Die Rechtsprechung entnimmt dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), dem verfassungsmäßigen Recht von Wahlbewerbern und Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 und (für Wahlen auf Bundesebene) Art. 38 Abs. 1 GG, und dem bundes- und landesverfassungsrechtlichen Gebot der freien Wahl ein Neutralitätsgebot von Amtsträgern im Vorfeld von Wahlen, wobei nicht nur der eigentliche Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleiben, sondern der Wähler vielmehr auch die Möglichkeit haben muss, sein Urteil im Rahmen der Wahlvorbereitung in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung zu gewinnen und zu fällen (vgl. ausf. bereits Beschl. d. Kammer v. 31. Mai 2016 - VG 1 L 215/16 -, juris [zur Unzulässigkeit der Äußerungen eines Landrates in der "heißen Wahlkampfphase" vor einer Bürgermeisterwahl]; BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 26 ff. u. Rn. 40 ff. [zur Äußerungsbefugnis eines Mitglieds der Bundesregierung zur NPD in Thüringer Wahlkampf]; BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 45 ff., 68 ff. [Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der BReg. im Bundeswahlkampf 1976]; BVerfG, Urt. v. 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32 [Äußerungen von Unternehmern zu Lasten der SPD im Bundeswahlkampf 1983]); BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 30. März 1993 - 7 B 29/92 -, juris Rn. 3 und Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [jeweils zu Wahlempfehlungen von Bürgermeistern]).

    Die amtliche Wahlbeeinflussung ist deshalb grundsätzlich unzulässig, weil in ihrem Rahmen hoheitliche Autorität, die selbst demokratischer Legitimation bedarf, zur Beeinflussung der Wahl eingesetzt wird: Staatliche oder kommunale Organe unterliegen in der Wahlzeit einer besonderen Pflicht zur Neutralität, die es ihnen insbesondere verbietet, offen oder verdeckt Einfluss zu nehmen und sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit einzelnen Bewerbern zu identifizieren oder aber sie zu bekämpfen (BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 31 u. v. 02. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 49/61 [Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Vorgriff auf den Bundeswahlkampf 1976]; BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 19. August 1988 -15 A 924/86 -, juris Rn. 62).

  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Die fehlende Konkurrenzsituation und der bezeichnete Hintergrund eines Abwahlverfahrens rechtfertigen es, im Zuge der Prüfung der Rechtmäßigkeit der erfolgten Abwahl nicht die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Beachtung des Gebots der Chancengleichheit und des Neutralitätsgebots bei Wahlen heranzuziehen, sondern - sofern, wie vorliegend, eine behauptete "Einflussnahme" auf die Abstimmungsberechtigten im Raume steht - bei der Frage der Zulässigkeit von Äußerungen von Amtsträgern zu prüfen, ob diese das - für öffentliche Äußerungen von Hoheitsträgern stets, d. h. auch außerhalb von Wahlen und Abstimmungen geltende - Gebot der Sachlichkeit verletzt haben, das (lediglich) dazu verpflichtet, mitgeteilte Tatsachen zutreffend wiederzugegeben, Werturteile nicht auf sachfremde Erwägungen zu stützen und allgemein den sachlich gebotenen Rahmen nicht zu überschreiten (so auch Iwers in: Lieber/Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, Komm., 2012, Art. 22 Seite 201 [allgemein zur Volksgesetzgebung bei Sachfragen]; VerfGH Berlin, Beschl. v. 27. Oktober 2008 - 86/08 -, juris Rn. 62 m.w.N.; Sächsisches OVG, Urt. v. 08. März 2011 - 4 A 918/10 -, juris Rn. 3 und Rn. 45 ff. [Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot durch Gemeinde, die in einer Anzeige zur Abwahl der Bürgermeisterin aufforderte]; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 135; vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 25. Juni 2004 - 8 TG 1169/04 -, juris Rn. 7; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen [OVG NRW], Beschl. v. 07. Oktober 2016 - 15 B 948/16 -, juris Rn. 28, Beschl. v. 09. April 2013 - 15 B 304/13 -, juris Rn. 11 und Beschl. v. 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris Rn. 20; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung v. 19. Januar 1994 - Vf. 89-III-92 -, juris [für ein Volksgesetzgebungsverfahren]; zur [verneinten] Anwendbarkeit des Neutralitätsgebot im Fall des Aufrufs der Landeshauptstadt Potsdam, gegen einen geplanten Aufmarsch der NPD zu protestieren vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14. September 2012 - OVG 1 S 127.12 -, juris Rn. 8 und zur Zulässigkeit der Abberufung kommunaler Wahlbeamter unmittelbar durch die kommunale Vertretung und zur Vereinbarkeit dieses Verfahrens mit Art. 33 Abs. 5 GG: BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, juris und BVerwG, Urt. v. 15. März 1989 - 7 C 7/88 -, juris).

    Zwar sind Fraktionen und einzelne Gemeindevertreter oder Stadtverordnete Teil der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung und damit Teil der Körperschaft selbst; anders als Hauptverwaltungsbeamte - so der Bürgermeister oder der Gemeinderat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 10; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris [Vorsitzende des Wahlausschusses]) - können jedoch weder einzelne Vertreter noch Fraktionen als Bündelung der Meinungen dieser Vertreter hoheitliche Autorität für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Oktober 1993 - 2 BvC 2/91 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urt. v. 08. April 2003 - 8 C 14/02 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschl. v. 30. September 2005 -15 A 2983/05 -, juris Rn. 4; VG Frankfurt/Main, Urt. v. 03. August 2005 - 7 E 2234/04 (V) -, juris Rn. 183; VG Aachen, Urt. v. 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, juris Rn. 36; VG Köln, Beschl. v. 06. Februar 2012 - 4 K 241/10 -, juris Rn. 35; Dr. Janbernd Oebbeke: "Amtliche Äußerungen im Bürgermeisterwahlkampf" in NVwZ 2007, 30, 31); Entsprechendes gilt in diesem Zusammenhang - anderes mag im Rahmen des Sachlichkeitsprinzips gelten - für den oder die Vorsitzende(n) der Gemeindevertretung.

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73

    Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Die Rechtsprechung entnimmt dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), dem verfassungsmäßigen Recht von Wahlbewerbern und Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, Art. 3 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 und (für Wahlen auf Bundesebene) Art. 38 Abs. 1 GG, und dem bundes- und landesverfassungsrechtlichen Gebot der freien Wahl ein Neutralitätsgebot von Amtsträgern im Vorfeld von Wahlen, wobei nicht nur der eigentliche Akt der Stimmabgabe frei von Zwang und unzulässigem Druck bleiben, sondern der Wähler vielmehr auch die Möglichkeit haben muss, sein Urteil im Rahmen der Wahlvorbereitung in einem freien und offenen Prozess der Meinungsbildung zu gewinnen und zu fällen (vgl. ausf. bereits Beschl. d. Kammer v. 31. Mai 2016 - VG 1 L 215/16 -, juris [zur Unzulässigkeit der Äußerungen eines Landrates in der "heißen Wahlkampfphase" vor einer Bürgermeisterwahl]; BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 26 ff. u. Rn. 40 ff. [zur Äußerungsbefugnis eines Mitglieds der Bundesregierung zur NPD in Thüringer Wahlkampf]; BVerfG, Urt. v. 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 45 ff., 68 ff. [Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der BReg. im Bundeswahlkampf 1976]; BVerfG, Urt. v. 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32 [Äußerungen von Unternehmern zu Lasten der SPD im Bundeswahlkampf 1983]); BVerwG, Urt. v. 18. April 1997 - BVerwG 8 C 5/96 -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 30. März 1993 - 7 B 29/92 -, juris Rn. 3 und Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [jeweils zu Wahlempfehlungen von Bürgermeistern]).

    Zwar kann für eine "amtliche" Äußerung generell der äußere, organisatorische Rahmen und insbesondere sprechen, dass sie in einer amtlichen Publikationen erfolgt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Mai 1973 - VII B 27.73 -, juris [Wahlempfehlung eines Bürgermeisters in den "Amtlichen Mitteilungen"]; VerfGH RP, Beschl. v. 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris Rn. 25), und eine - von den Organen der Gemeinde und im Wahlkampf ausgehende - unzulässige Äußerung eines Amtsträgers unter Inanspruchnahme der Autorität des Amtes läge etwa vor, wenn sich dieser durch amtliche Verlautbarungen, etwa in Form offizieller Publikationen, Pressemitteilungen, auf offiziellen Internetseiten seines Geschäftsbereichs (vgl. BVerfG, Urt. v. 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris Rn. 57) oder unter Inanspruchnahme des Amtsblattes äußern würde, das als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde dem Gebot parteipolitischer Neutralität in besonderem Maße Rechnung tragen muss (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, juris Rn. 5; Urt. v. 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris Rn. 16 [Wahlaufruf des Vorsitzenden des Wahlausschusses zu Gunsten des Bürgermeisters auf dem Titelblatt des Amtsblatts).

  • VG Gera, 20.02.2002 - 2 K 1155/00

    Kommunalaufsichtliche Feststellung über Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl;

    Auszug aus VG Cottbus, 30.03.2017 - 1 K 563/16
    Der Sachverhalt sei der Entscheidung des VG Gera (Urt. v. 20. Februar 2002 - 2 K 1155/00.Ge -, juris) vergleichbar, wonach es gegen den Grundsatz der freien Wahl verstoße, wenn der Bürgermeister einer Partnergemeinde im Vorfeld einer Bürgermeisterwahl im redaktionellen Teil des Amtsblattes einer Gemeinde für einen Bürgermeisterkandidaten werbe und wenn die Anzeige nicht hinreichend deutlich als Anzeige gekennzeichnet sei.

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von Seiten des Klägers in Bezug genommenen Urteil des Verwaltungsgerichts Gera (vom 20. Februar 2002 - 2 K 1155/00.Ge -, juris [nur LS] und LKV 2004, 46), das - anders als der bei juris lediglich abgedruckte Leitsatz der Entscheidung suggeriert - die nicht als solche gekennzeichnete Werbeanzeige von Amtsträgern - eines Bürgermeisters und des 1. Beigeordneten der Gemeinde - beanstandet hat, die im amtlichen Teil des Mitteilungs- und Amtsblatts unmittelbar nach der Seite mit den Wahlbekanntmachungen abgedruckt war und in der in amtlicher Funktion und jeweils mit einem Lichtbild versehen "wegen der partnerschaftlichen und kollegialen Zusammenarbeit" zur Wahl des Bürgermeisters einer Partnergemeinde aufgerufen wurde.

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86

    Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 15 A 2983/05

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 15 A 816/15

    Wahl zum Rat der Stadt Alsdorf gültig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1997 - 15 A 6240/96

    Wahlbewerber; Wahlvorstand; Stimmbezirk; Wahlbezirk; Wahlbeeinflussung

  • VG Lüneburg, 17.04.2002 - 5 A 181/01

    Rechtmäßigkeit einer Wahlprüfungsentscheidung; Gründe für die Unzulässigkeit

  • VG Wiesbaden, 12.07.2013 - 28 L 844/12

    Antrag nach § 33 Abs. 1 HDG auf Vorlage eines vollständigen amtsärztlichen

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2012 - 1 S 127.12

    NPD-Antrag auf Unterlassung eines Internetaufrufes im Rahmen des Bündnisses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

  • VGH Hessen, 08.05.2008 - 8 UE 1851/07

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - Substantiierung möglicher

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 15 B 948/16

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens; Ermessen der Gemeinde bei der

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 4 A 918/10

    Abwahl eines Bürgermeisters

  • VGH Hessen, 25.06.2004 - 8 TG 1169/04

    Rechtsweg gegen Bürgerentscheid - Antragsbefugnis von Unterzeichnern und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2013 - 15 B 304/13

    Neutralitätspflichten der Gemeindeorgane bei der Durchführung eines

  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14

    Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; materielle Präklusion; Wahlbeeinflussung durch

  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639

    Gebot der Konkretisierung der Fehlertatbestände

  • OVG Brandenburg, 18.10.2001 - 1 A 200/00
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 4 L 643/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Kommunalrecht

  • VG Cottbus, 10.06.2016 - 4 L 248/16

    Abgewählter Bürgermeister der Stadt Mittenwalde scheitert mit Eilantrag gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - 9 N 199.05
  • VG Cottbus, 04.02.2021 - 1 L 46/21

    Der Stadt Wusterhausen wurde vorläufiger Rechtsschutz gegen die Kommunalaufsicht

    Sofern der Bürgermeister der Stadt K...nach Durchführung des Bürgerentscheids abgewählt ist oder als abgewählt gilt, § 81 Abs. 1 S. 2 und 3 ff. BbgKWahlG, steht ihm hiergegen das spezialgesetzlich geregelte Wahlprüfungsverfahren vor der Vertretung nach § 80 BbgKWahlG und ein sich eventuell anschließendes gerichtliches Wahlprüfungsverfahren zu, § 81 Abs. 10, § 58 Abs. 2 S. 1 BbgKWahlG (vgl. etwa Urt. d. Kammer v. 30. März 2017 - VG 1 K 563/16 -, juris Rn. 37 ff.), in dem er selbstverständlich geltend machen kann, dass der Beschluss über die Einleitung des Bürgerentscheids nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sei (so ausdr. Schumacher in: Schumacher/Benedens/Erdmann, etc., Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Juli 2016, § 81 BBgKWahlG, Ziffer 8.1, S. 347).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht